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Am 14. Mai 2024 ist das DDG in Kraft getreten

Durch Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) am 14. Mai 2024 wurde der Digital Services Act der EU ergänzt. Außerdem wurde dadurch auch das Telemediengesetz (TMG) abgelöst und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) umbenannt in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Dies hat zur Folge, dass nahezu alle Impressen sowie Datenschutzerlärungen von Webseitenbetreibern redaktionell überarbeitet werden müssen. 24webdesign übernimmt dies selbstverständlich unaufgefordert für

Von |2024-06-03T13:07:56+02:00Juni 3rd, 2024|Allgemein|0 Kommentare

Webseiten und die DSGVO

Eigentlich ist die DSGVO eine gute Sache, denn Datenschutz ist wichtiger denn je! Krimineller Datenmissbrauch kann weitreichende negative Folgen für die Betroffenen haben. Leider wird jedoch diese gut gemeinte DSGVO gerade in Zusammenhang mit Webseiten immer häufiger von sogenannten Abmahnanwälten dazu missbraucht, kurzfristig schnellen Profit zu machen. Dies mussten leider bereits viele Betreiber von Internetseiten

Von |2022-11-27T15:32:40+01:00November 23rd, 2022|Allgemein|0 Kommentare
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