Blog2022-11-27T15:24:24+01:00

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Ein paar Worte zu aktuellen Themen

306, 2024

Am 14. Mai 2024 ist das DDG in Kraft getreten

Durch Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) am 14. Mai 2024 wurde der Digital Services Act der EU ergänzt. Außerdem wurde dadurch auch das Telemediengesetz (TMG) abgelöst und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) umbenannt in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

Dies hat zur Folge, dass nahezu alle Impressen sowie Datenschutzerlärungen von Webseitenbetreibern redaktionell überarbeitet werden müssen. 24webdesign übernimmt dies selbstverständlich unaufgefordert für seine Kunden und sorgt somit dafür, dass unsere Webseiten stets auch rechtlich in sicheren Händen sind.

2311, 2022

Webseiten und die DSGVO

Eigentlich ist die DSGVO eine gute Sache, denn Datenschutz ist wichtiger denn je! Krimineller Datenmissbrauch kann weitreichende negative Folgen für die Betroffenen haben. Leider wird jedoch diese gut gemeinte DSGVO gerade in Zusammenhang mit Webseiten immer häufiger von sogenannten Abmahnanwälten dazu missbraucht, kurzfristig schnellen Profit zu machen. Dies mussten leider bereits viele Betreiber von Internetseiten durch empflindliche Abmahnungen in Bezug auf die meist unwissentliche Datenweitergabe ihrer Nutzer an Server außerhalb der EU erfahren.

Ein Beispiel hierfür ist aktuell die Nutzung von sogenannten Google Fonts. Damit diese von Google zur Verfügung gestellten Schriftarten, welche auf amerikanischen Servern gespeichert werden, auch in Ländern der europäischen Union sicher und DSGVO konform genutzt werden können, bedarf es lediglich der Einbindung der verwendeten Schriftarten auf den eigenen Server. Das lässt sich theoretisch mit ein paar Mausklicks erledigen. Unterlässt man diese Mausklicks jedoch, dann kann es schnell teuer werden.

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