Durch Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) am 14. Mai 2024 wurde der Digital Services Act der EU ergänzt. Außerdem wurde dadurch auch das Telemediengesetz (TMG) abgelöst und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) umbenannt in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Dies hat zur Folge, dass nahezu alle Impressen sowie Datenschutzerlärungen von Webseitenbetreibern redaktionell überarbeitet werden müssen. 24webdesign übernimmt dies selbstverständlich unaufgefordert für seine Kunden und sorgt somit dafür, dass unsere Webseiten stets auch rechtlich in sicheren Händen sind.